SCHULSTART IN NIEDERSACHSEN AM 15.03.2021

Ab dem 15. März 2021 gilt das Szenario B für

Ø die Schuljahrgänge 5-7 und die Abschlussklassen des Sekundarbereichs I

Ø die Schuljahrgänge 12 und 13 des Sekundarbereichs II, Abschlussklassen an BBS

Ø die Förderschulen GE, KME, Taubblinde (alle Jahrgänge)

Ø Tagesbildungsstätten

Ø Berufseinstiegsschulen und Schülerinnen und Schüler mit einem sonderpädagogischen Förderbedarf ohne Ausbildungsstelle

Ø den Primarbereich

Ab dem 22. März 2021 gilt das Szenario B für

Ø alle Schülerinnen und Schüler

Präsenzpflicht:

Ab dem 8. März 2021 gilt wieder, dass kein freiwilliges Distanzlernen möglich ist. Die Regelungen für vulnerable Personen bleiben weiterhin bestehen.

Maskenpflicht:

Ab dem 8. März 2021 ist im Unterricht auch am Sitzplatz grundsätzlich in allen Jahrgängen der Sekundarbereiche I und II eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen. 

Notbetreuung Schule:

Notbetreuung wird angeboten für die Kinder der Schuljahrgänge 1-6 in der Regel zwischen 08:00 Uhr und 13:00 Uhr.

Hot-Spot-Regelung:

Die beschriebenen Öffnungen von Kita und Schule gelten ausschließlich für Einrichtungen in Kreisen/kreisfreien Städten, bei denen eine Sieben-Tage-Inzidenz von bis zu 100 festgestellt wird. Bei über 100 können keine weiteren Öffnungsschritte gemacht werden, bis die Inzidenz dann stabil – mindestens drei Tage – wieder unter 100 gefallen ist: Bei drei Tagen ununterbrochen unter 100 erfolgt der Wechsel in Szenario B.

PRESSEMITTEILUNG DES MK

Perspektivplanung für Kita und Schule für März bleibt bestehen
Zum Bedauern von Niedersachsens Kultusminister Grant Hendrik Tonne sind weitere Öffnungen im Bildungsbereich zur nächsten Woche nicht möglich. Hintergrund sind nach Worten des Ministers die stagnierende Entwicklung der 7-Tage-Inzidenz sowie die Unsicherheiten durch die Coronavirus-Varianten. Dessen unbenommen bleibe das Ziel, im März wieder mehr Kindern Bildung und Betreuung anbieten zu können.
Kultusminister Grant Hendrik Tonne: „Leider sind wir keinen wirklichen Schritt weiter, sondern treten seit zwei Wochen auf der Stelle beim Infektionsgeschehen. Wenn man dann die diffuse Lage, die durch die Coronavirus-Mutationen entstanden ist, mit hinzunimmt ins Gesamtbild, ist leider sehr klar ersichtlich, dass wir auf dieser Grundlage zum jetzigen Zeitpunkt nicht mehr machen können, als aktuell bereits läuft. Wir müssen die Lage weiter analysieren und im Blick behalten, damit wir unser Ziel, so schnell wie möglich wieder mehr Kinder und Jugendliche in die Kitas und Schulen zu lassen, Anfang März umsetzen können. Unsere Planungen haben dabei sowohl den 1. März umfasst, aber auch spätere Zeitpunkte nicht ausgeschlossen. Wir stehen in den Startblöcken, aber die Pandemie lehrt, dass Unwägbarkeiten bleiben“, so der Kultusminister.
Es sei nach wie vor Planungsgrundlage, für eine Übergangsphase nach Ende des Lockdowns bei verbesserter Infektionslage möglichst alle Schulen im Wechselunterricht nach Szenario B laufen zu lassen. Für Kitas wäre das Szenario B, das normale Gruppengrößen aber eine Verbot des Durchmischens der Gruppen beinhaltet, in diesem Fall vorgesehen. Tonne: „Damit hätten wir ein regelmäßiges Präsenzangebot für alle Kinder und Jugendliche. Das halte ich nach wie vor für enorm wichtig, denn die physischen und psychischen Belastungen werden immer größer. Der Lockdown dauert schon lang und die kontaktarme Zeit drückt natürlich auf die Gemüter. Die Kinder brauchen ihre Peergroup, ihre Freundinnen und Freunde, ihre Erzieherinnen und ihre Bezugspersonen, ob Kita-
Niedersächsisches Kultusministerium 23.02.2021
Nr. 023/21
Sebastian Schumacher
Pressestelle
Hans-Böckler-Allee 5, 30173 Hannover
Tel.: (0511) 120-71 48 Fax: (0511) 120-74 51
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Presse

Fachkräfte, Lehrkräfte oder pädagogische Mitarbeiter. Ich kann die Enttäuschung sehr gut nachvollziehen, dass das noch nicht am 1. März sein kann. Diese Perspektivplanung bleibt bestehen und wir werden alles daransetzen, dass wir bereits im März wieder einen Schritt weiterkommen. Wir werden im Kontext der anstehenden Bund-Länder-Beratungen die Lagebewertung aktualisieren.“
Nr. 023/21
Sebastian Schumacher
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Jobcenter finanzieren IT-Endgeräte für den pandemiebedingten Distanzunterricht

Niedersächsisches Ministerium für
Soziales, Gesundheit und Gleichstellung

                                                                                              05.02.2021

                                                                                              Nr. 45/2021

Jobcenter finanzieren IT-Endgeräte für den pandemiebedingten Distanzunterricht

Die Ausstattung von Schülerinnen und Schülern mit digitalen Endgeräten ist in Zeiten des pandemiebedingten Distanzunterrichts unerlässlich. Bund und Länder haben für Kinder und Jugendliche aus einkommensschwachen Familien ein Sofortausstattungsprogramm zur Ausstattung über die Schulen auf den Weg gebracht. Hierfür standen in Niedersachen über 50 Millionen Euro zur Verfügung, die von den Schulträgern vollständig abgerufen wurden.

Als Ergänzung hat der Bund nun eine weitere Unterstützung auf den Weg gebracht: 

Familien, die Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende beziehen, können ab sofort von ihrem Jobcenter einen Zuschuss für die Beschaffung von IT-Endgeräten (Tablet, PC, Drucker) erhalten. Voraussetzung ist, dass ein „unabweisbarer Bedarf“ vorliegt, die Geräte also nicht von den Schulen, Fördervereinen oder sonstigen Dritten zur Verfügung gestellt werden können. Die Gewährung eines Zuschusses ist zudem beschränkt auf die pandemiebedingte Ausnahmesituation.

Sozialministerin Dr. Carola Reimann zeigte sich sehr erfreut über die Entscheidung des Bundes: „Die Auffanglösung über die Jobcenter stellt sicher, dass das Homeschooling in Familien mit geringem Einkommen nicht an der fehlenden IT-Ausstattung und damit am Geldbeutel der Eltern scheitert.“

Betroffenen Schülerinnen und Schülern und ihren Eltern ist zu raten, sich wegen der Ausleihe eines digitalen Endgerätes zunächst an ihre Schule zu wenden. 

Die Schule kann dann die Notwendigkeit eines Computers zur häuslichen Teilnahme am Schulunterricht und eine nicht vorhandene Ausleihmöglichkeit bestätigen, damit diese beim Jobcenter vorgelegt werden kann.

Kultusminister Grant Hendrik Tonne begrüßte die pragmatische Abwicklung, forderte aber ein dauerhaftes Engagement des Bundes: „Das ist ein schlankes und schnelles Verfahren im Sinne der Schülerinnen und Schüler. Zugleich zeigt das Nachsteuern, dass sich der Bund über den Tag hinaus an den finanziellen Herausforderungen der Digitalisierung des Bildungsbereiches dauerhaft beteiligen muss. Auch über die Corona-Pandemie hinaus werden digitale Medien in Schule und im Unterricht eine wachsende Rolle spielen und der Bedarf an Ausstattung der Schulen hoch bleiben.“

Johannes Pfeiffer, Chef der Regionaldirektion Niedersachsen-Bremen der Bundesagentur für Arbeit sieht in dem neuen Angebot eine sinnvolle Unterstützung:

„Die Jobcenter leisten mit dem Zuschuss einen Beitrag für mehr Chancengleichheit für Kinder in Familien, die Grundsicherung beziehen. Dies ist wichtig, da gute Schulbildung die Eintrittskarte ins Berufsleben bildet. Für digitale Endgeräte einschließlich erforderlichem Zubehör kann für die Zeit ab dem 1. Januar 2021 im Regelfall ein Gesamtbetrag in Höhe von bis zu 350 Euro gewährt werden.“

Mit freundlichen Grüßen

Im Auftrag

Anne Hage

Pressesprecherin
Niedersächsisches Ministerium für Soziales,
Gesundheit und Gleichstellung
Referat Presse- und Öffentlichkeitsarbeit


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