SCHULSTART IN NIEDERSACHSEN AM 15.03.2021

Ab dem 15. März 2021 gilt das Szenario B für

Ø die Schuljahrgänge 5-7 und die Abschlussklassen des Sekundarbereichs I

Ø die Schuljahrgänge 12 und 13 des Sekundarbereichs II, Abschlussklassen an BBS

Ø die Förderschulen GE, KME, Taubblinde (alle Jahrgänge)

Ø Tagesbildungsstätten

Ø Berufseinstiegsschulen und Schülerinnen und Schüler mit einem sonderpädagogischen Förderbedarf ohne Ausbildungsstelle

Ø den Primarbereich

Ab dem 22. März 2021 gilt das Szenario B für

Ø alle Schülerinnen und Schüler

Präsenzpflicht:

Ab dem 8. März 2021 gilt wieder, dass kein freiwilliges Distanzlernen möglich ist. Die Regelungen für vulnerable Personen bleiben weiterhin bestehen.

Maskenpflicht:

Ab dem 8. März 2021 ist im Unterricht auch am Sitzplatz grundsätzlich in allen Jahrgängen der Sekundarbereiche I und II eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen. 

Notbetreuung Schule:

Notbetreuung wird angeboten für die Kinder der Schuljahrgänge 1-6 in der Regel zwischen 08:00 Uhr und 13:00 Uhr.

Hot-Spot-Regelung:

Die beschriebenen Öffnungen von Kita und Schule gelten ausschließlich für Einrichtungen in Kreisen/kreisfreien Städten, bei denen eine Sieben-Tage-Inzidenz von bis zu 100 festgestellt wird. Bei über 100 können keine weiteren Öffnungsschritte gemacht werden, bis die Inzidenz dann stabil – mindestens drei Tage – wieder unter 100 gefallen ist: Bei drei Tagen ununterbrochen unter 100 erfolgt der Wechsel in Szenario B.

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