Jobcenter finanzieren IT-Endgeräte für den pandemiebedingten Distanzunterricht

Niedersächsisches Ministerium für
Soziales, Gesundheit und Gleichstellung

                                                                                              05.02.2021

                                                                                              Nr. 45/2021

Jobcenter finanzieren IT-Endgeräte für den pandemiebedingten Distanzunterricht

Die Ausstattung von Schülerinnen und Schülern mit digitalen Endgeräten ist in Zeiten des pandemiebedingten Distanzunterrichts unerlässlich. Bund und Länder haben für Kinder und Jugendliche aus einkommensschwachen Familien ein Sofortausstattungsprogramm zur Ausstattung über die Schulen auf den Weg gebracht. Hierfür standen in Niedersachen über 50 Millionen Euro zur Verfügung, die von den Schulträgern vollständig abgerufen wurden.

Als Ergänzung hat der Bund nun eine weitere Unterstützung auf den Weg gebracht: 

Familien, die Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende beziehen, können ab sofort von ihrem Jobcenter einen Zuschuss für die Beschaffung von IT-Endgeräten (Tablet, PC, Drucker) erhalten. Voraussetzung ist, dass ein „unabweisbarer Bedarf“ vorliegt, die Geräte also nicht von den Schulen, Fördervereinen oder sonstigen Dritten zur Verfügung gestellt werden können. Die Gewährung eines Zuschusses ist zudem beschränkt auf die pandemiebedingte Ausnahmesituation.

Sozialministerin Dr. Carola Reimann zeigte sich sehr erfreut über die Entscheidung des Bundes: „Die Auffanglösung über die Jobcenter stellt sicher, dass das Homeschooling in Familien mit geringem Einkommen nicht an der fehlenden IT-Ausstattung und damit am Geldbeutel der Eltern scheitert.“

Betroffenen Schülerinnen und Schülern und ihren Eltern ist zu raten, sich wegen der Ausleihe eines digitalen Endgerätes zunächst an ihre Schule zu wenden. 

Die Schule kann dann die Notwendigkeit eines Computers zur häuslichen Teilnahme am Schulunterricht und eine nicht vorhandene Ausleihmöglichkeit bestätigen, damit diese beim Jobcenter vorgelegt werden kann.

Kultusminister Grant Hendrik Tonne begrüßte die pragmatische Abwicklung, forderte aber ein dauerhaftes Engagement des Bundes: „Das ist ein schlankes und schnelles Verfahren im Sinne der Schülerinnen und Schüler. Zugleich zeigt das Nachsteuern, dass sich der Bund über den Tag hinaus an den finanziellen Herausforderungen der Digitalisierung des Bildungsbereiches dauerhaft beteiligen muss. Auch über die Corona-Pandemie hinaus werden digitale Medien in Schule und im Unterricht eine wachsende Rolle spielen und der Bedarf an Ausstattung der Schulen hoch bleiben.“

Johannes Pfeiffer, Chef der Regionaldirektion Niedersachsen-Bremen der Bundesagentur für Arbeit sieht in dem neuen Angebot eine sinnvolle Unterstützung:

„Die Jobcenter leisten mit dem Zuschuss einen Beitrag für mehr Chancengleichheit für Kinder in Familien, die Grundsicherung beziehen. Dies ist wichtig, da gute Schulbildung die Eintrittskarte ins Berufsleben bildet. Für digitale Endgeräte einschließlich erforderlichem Zubehör kann für die Zeit ab dem 1. Januar 2021 im Regelfall ein Gesamtbetrag in Höhe von bis zu 350 Euro gewährt werden.“

Mit freundlichen Grüßen

Im Auftrag

Anne Hage

Pressesprecherin
Niedersächsisches Ministerium für Soziales,
Gesundheit und Gleichstellung
Referat Presse- und Öffentlichkeitsarbeit


Tel:      (0511) 120 – 4057

Mobil:   0151 744 155 34
E-Mail: anne.hage@ms.niedersachsen.de

Hannah-Arendt-Platz 2
D-30159 Hannover
www.ms.niedersachsen.de

Leave Comment

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert