Bildungspaket-für-EmdenFinanzielle Unterstützung für Eltern mit geringem Einkommen:

Kinder und Jugendliche haben unabhängig von den finanziellen Bedingungen im Elternhaus einen Rechtsanspruch aufs Mitmachen – bei Tagesausflügen und dem Mittagessen in Kita, Hort und Schule, bei Musik, Sport und Spiel in Vereinen und Gruppen. 

Nachhilfe und Fahrkarten für den Schulweg für Schülerinnen und Schüler (bis 25 Jahre):

  • Nachhilfe, wenn der zuständige Lehrer die Notwendigkeit bestätigt. 
  • Fahrkarten für den Schulweg, wenn Sie weiter weg von der Schule wohnen. 
  • Schulsachen wie Hefte, Stifte, Sportzeug und Ranzen

Für Schülerinnen und Schüler täglich ein Mittagessen

Ausflüge Fahrten für …

  • … Schulausflüge
  • … Klassenfahrten

Sport, Kultur und Freizeit (bis 18 Jahre) mit der „Mach-mit! Karte Emden“ für …

  • … Teilnahme an einem Sportverein.
  • … Musikunterricht.
  • … Teilnahme an Freizeitangeboten oder kulturellen Angeboten (Fotografie, Kunst, usw.)

Wer hat Anspruch auf das Bildungspaket?

Das Bildungspaket der Bundesregierung unterstützt Kinder und Jugendliche, deren Eltern nach dem SGBII leistungsberechtigt sind (insbesondere Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld), Leistungen nach § 2 AsylbLG, Sozialhilfe, den Kinderzuschlag oder Wohngeld beziehen, und eröffnet ihnen so bessere Lebens- und Entwicklungschancen. Auch wer Leistungen nach § 3 AsylbLG bekommt, kann einen Anspruch auf das Bildungspaket haben. Kinder von Eltern mit geringem Einkommen, die z.B. Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld, Sozialhilfe, den Kinderzuschlag oder Wohngeld beziehen, haben grundsätzlich einen Rechtsanspruch auf folgende Leistungen: 

  • Mehraufwendungen für Mittagessen in Kita, Schule und Hort: Einen Zuschuss für das gemeinsame Mittagessen gibt es dann, wenn Aufwendungen für ein gemeinschaftliches Mittagessen in Schule, Hort oder Kita entstehen. Der verbleibende Eigenanteil der Eltern liegt bei einem Euro pro Tag und Essen.
  • Lernförderung: Schülerinnen und Schüler können Lernförderung in Anspruch nehmen, wenn nur dadurch das wesentliche Lernziel erreicht werden kann. Voraussetzung ist insbesondere, dass die Schule den Bedarf bestätigt und keine vergleichbaren schulischen Angebote bestehen.
  • Kultur, Sport, Mitmachen: Kinder sollen in der Freizeit nicht aus finanziellen Gründen ausgeschlossen sein, sondern bei Sport, Spiel und Kultur mitmachen. Deswegen wird zum Beispiel bis zum 18. Lebensjahr der Beitrag für den Sportverein, für die Musikschule oder sonstige Vereine in Höhe von monatlich bis zu 10 Euro übernommen.
  • Schulbedarf und Ausflüge: Damit Schülerinnen und Schüler mit den nötigen Lernmaterialien ausgestattet sind, wird den Familien in diesen Fällen zweimal im Schuljahr ein Zuschuss gezahlt: zu Beginn des Schuljahres 70 Euro und jeweils im Februar darauf 30 Euro – insgesamt 100 Euro. Zudem kommt jetzt auch die Kostenübernahme eintägiger Ausflüge in Schulen und Kitas in Betracht. Mehrtägige Klassenfahrten werden wie bisher erstattet.
  • Schülerbeförderung: Insbesondere wer eine weiterführende Schule besucht, hat oft einen weiten Schulweg. Sind die Beförderungskosten erforderlich, können sie nicht aus dem eigenen Budget bestritten werden und werden sie nicht anderweitig abgedeckt, werden diese Ausgaben erstattet.

Auch Eltern mit Einkommen können das Bildungspaket in Anspruch nehmen: 

Maßgeblich für die Leistungen des Bildungs- und Teilhabepakets ist die Einkommenshöhe. Wenn Eltern z.B. erwerbstätig sind, aufgrund ihres geringen Einkommens jedoch unsicher sind, ob Ihnen diese Leistungen auch zustehen, kann gerne im Fachdienst Wohnen angefragt werden. Die Mitarbeiter/Innen werden errechnen, ob für diese Kinder ein Anspruch auf Teilhabeleistungen besteht.

Wo gibt es die Antragsformulare?

Weitere Informationen zum Bildungspaket sowie die Antragsformulare liegen im Jobcenter und im Verwaltungsgebäude III, Maria-Wilts-Straße 3, 26721 Emden aus und stehen unten auf dieser Seite als Download zur Verfügung:

https://www.emden.de/rathaus/verwaltung/fb-500-gesundheit-und-soziales/fd-5502-wohnen/leistungen-fuer-bildung-und-teilhabe/

Wenn Sie genauere Fragen zu einem konkreten Anliegen haben, informieren Sie sich einfach bei dem jeweiligen Lehrer oder bei uns im Sekretariat >>